Die Gemeinde Kohfidisch gewährt auf Antrag eine Betriebs- bzw. Lehrlingsförderung zu nachstehenden Bedingungen:
Betriebsförderung
Bei einer Neuansiedelung eines Betriebes in der Gemeinde Kohfidisch soll die Kommunalsteuer für Arbeitnehmer mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Kohfidisch für die Dauer von 12 Monaten rückerstattet werden
für Arbeitnehmer, die ihren HWS nicht in der Gemeinde Kohfidisch haben, wird die Kommunalsteuer für die Dauer von 12 Monaten zu 50% rückerstattet;
die Förderung wird auf Ansuchen des Betriebes gewährt, wobei eine Auflistung der entrichteten Kommunalsteuer und eine Arbeiternehmerliste (HWS) anzuschließen ist: eine Gegenverrechnung mit der Kommunalsteuer ist nicht zulässig.
Lehrlingsförderung
Betriebe, die ihren Sitz in der Gemeinde Kohfidisch haben und die Lehrlinge, die mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Kohfidisch gemeldet sind, ausbilden, wird nachstehende Förderung gewährt:
für das 1. Lehrjahr: € 300,--
für das 2. Lehrjahr: € 200,--
für das 3. Lehrjahr: € 100,--
Jugendliche vom 16. bis zum vollendeten 24. Lebensjahr und Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, können am Gemeindeamt Kohfidisch Taxigutscheine erwerben.
Eine Person hat einen Maximalanspruch von Gutscheinen im Wert von € 10,— pro Monat, zu bezahlen ist der halbe Betrag, die andere Hälfte übernimmt die Gemeinde.
Abholberechtigt sind alle in einem Haushalt lebenden Angehörigen.